Rechtliches
Gesundheitspraktiker/innen unterliegen der Schweigepflicht.
Aufgabe der Gesundheitspraktiker/innen ist es, Menschen in ihrer individuellen Gesundheitskompetenz zu fördern. Eine Diagnose von Krankheiten oder Leiden oder deren Behandlung ist jedoch nicht Inhalt gesundheitspraktischer Tätigkeit. Gesundheitspraktiker/innen erfragen oder untersuchen die Interessen, die Fähigkeiten und die Entwicklungsmöglichkeiten. Sie erstellen keine ursächlichen Diagnosen.
Die Beratungen und Sitzungen sind keine Therapie. Sie ersetzen keinen Arzt oder Medikamente, jeder Klient übernimmt volle Selbstverantwortung für sich und seinen Gesundheitszustand, Diagnose, medizinische Behandlung und medizinische Versorgung.
Wenn Gesundheitspraktiker/innen spirituell arbeiten, liegt der Sinn ihrer Arbeit im Stärken der allgemein vitalisierenden Kräfte oder in einer bewusstseinserweiternden Arbeit.